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Bettensteuer Dortmund Die Stadt Dortmund hat, wie zuvor schon die Stadt Köln und Duisburg, eine Satzung erlassen, in der bei privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in Dortmund eine Abgabe in Höhe von 5 % des Übernachtungspreises durch den Gast zu tätigen ist. Diese Beherbergungsabgabe ist nur auf private Übernachtungen, nicht auf beruflich bedingte Übernachtungen, zu zahlen und gilt ab dem 01.11.2010. Tatsächlich handelt es sich nicht um eine Abgabe, sondern im rechtlichen Sinne um eine sog. örtliche Aufwandssteuer. Zur Frage der Zulässigkeit einer solchen örtlichen Aufwandssteuer sind seitens der im DEHOGA zusammen geschlossenen Verbände zwei rechtliche Gutachten erstellt worden. Ein weiteres Gutachten hat die Landesregierung in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben. Alle 3 Gutachten, auch das des Landes Baden-Württemberg, kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, das diese Art der örtlichen Aufwandssteuer rechtlich unzulässig, weil verfassungswidrig ist. Diese rechtlichen Bedenken sind den Städten auch bekannt. Eine Vielzahl von Kommunen hat daher die Einführung dieser Aufwandssteuer bis zur rechtlichen Klärung ihrer Zulässigkeit ausgesetzt. Der rheinische Schwesternverband des DEHOGA Westfalen hat in Köln bereits 3 Klagen eingereicht. 3 Klagen deshalb, weil einmal als Privatperson geklagt werden musste, dann als Unternehmer und zuletzt auch noch als Hotellier. Der DEHOGA Westfalen und die Dortmunder Hotels werden ebenfalls alle rechtlichen Mittel gegen diese Beherbergungsabgabe ausschöpfen. Denn aus Sicht des DEHOGA Westfalen ist sie wirtschaftlich unsinnig, mit einem gigantischen Verwaltungsaufwand verbunden, völlig übereilt eingeführt worden und in hohem Maße ungerecht. Dazu im Einzelnen folgendes: Bekanntlich befindet sich die Stadt Dortmund in einer mehr als prekären Haushaltslage. Diese Schwierigkeiten dadurch bewältigen zu wollen, dass man nun 60 Hoteliers gesondert belastet, erscheint nicht nur ungerecht, sondern im Übrigen rein rechnerisch völlig illusorisch. Die Stadt Dortmund geht bei den Einnahmen aus der Übernachtungsabgabe von 7stelligen Beträgen aus. Tatsächlich werden sich, das kann als sicher errechnet angesehen werden, die Bruttoeinnahmen in einer Größenordnung zwischen 375.000,-- und höchstens 480.000,-- € bewegen. Hiervon abzuziehen sind die durch die Einführung und Verwaltung dieser Bettensteuer entstehenden Kosten. Diese sind vorsichtig mit 200.000,-- € in Ansatz zu bringen. Somit verblieben der Stadt Dortmund hier ein Betrag in einer Größenordnung zwischen 175.000,-- und 280.000,-- €. Die dieser Berechnung zugrundeliegenden Informationen sind der Verwaltung der Stadt in einem gemeinsamen Schreiben des Wirtschaftsförderers, des Verkehrsvereins und des DEHOGA Westfalen mitgeteilt worden. Wenn es richtig sein sollte, dass die Stadt Dortmund bei ihrem Haushaltsentwurf Einnahmen von 1,6 Mio. aus der Bettensteuer eingeplant hat, weil es darum ging, dem Regierungspräsidenten einen abgesicherten Haushalt vorzulegen, dann muss man hier von einem äußerst bedenklichem Vorgehen sprechen. Aufwand und Ergebnis stehen in keinem realistischen Verhältnis zueinander. Demgegenüber steht die Tatsache, dass die finanzielle Belastung und vor allem auch die verwaltungstechnische Belastung für die betroffenen Hotels exorbitant hoch sind. Insbesondere aufgrund der kurzfristigen Ankündigung seitens der Stadt Dortmund gibt es zurzeit kein Computerprogramm für Hotelbetriebe, das in der Lage wäre, diese Steuer ordnungsgemäß zu verbuchen und zu verarbeiten. Die Abrechnung muss also vom Hotelier „von Hand“ vorgenommen werden. Die Erfahrungen aus Köln, in der die Steuer auch auf gewerbliche Übernachtung erhoben wird, zeigen, dass hier teilweise enorm harte Reaktionen aus der Wirtschaft, aus Reisebüros- und Reiseveranstalterkreisen stattfinden. Der aus diesem Verbot entstandene Imageschaden ist enorm. So hat die Bayer AG mit ihren 110.000 Beschäftigten sämtlichen Mitarbeitern strikt untersagt, bei Dienstreisen in der Hotellerie der Stadt Köln zu übernachten. Letztlich ist noch darauf hinzuweisen, dass Dortmund sich mit Einführung dieser Bettensteuer zu einer Art „Überwachungsstadt“ entwickelt. Immerhin will die Verwaltung, an ihrer Spitze Oberbürgermeister Sierau, von den Gästen künftig wissen, aus welchem Grund sie nach Dortmund kommen. Ob der Aufenthalt in Dortmund privat veranlasst ist oder dienstlich. Diese Art der staatlich verordneten Schnüffelei im Leben der Gäste stellt nach Meinung des DEHOGA Westfalen nicht nur einen Verstoß gegen die im Grundgesetz nach garantierte Freizügigkeit dar, sondern auch einen erheblichen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. |
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