Mehrwertsteuersenkung

In diesem Punkt war die Coronakrise einmal hilfreich. Der Mehrwertsteuersatz für Gastronomie und Hotellerie auf Speisen beträgt aktuell 7 %, wobei diese Regelung bis 30.06.2021 befristet war. Die Verlängerung bis 31.12.2022 hilft den Gastronomen sehr, es gibt Planungssicherheit bei der Kalkulation der Speisen, wenn die Wiedereröffnung ansteht. Um es nochmal klar darzustellen: Speisen im Außer-Haus und im Restaurant werden mit 7 % besteuert, Getränke mit 19 %. Das Frühstück ist aufzuteilen in 70 % zum Steuersatz von 7 % für Speisen und 30 % zum Steuersatz von 19 %.

Wir fordern die dauerhafte Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen und Getränke. Wir erwarten, dass unabhängig vom Ort der Zubereitung und des Verzehrs, alle Speisen und Getränke steuerlich gleich behandelt werden. Dies ist aus steuerpolitischen, ernährungspolitischen und ökologischen Gründen und im Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen mit unseren europäischen Nachbarn dringend geboten.