Erweiterte Leistungen der DEHOGA-Mitgliedschaft
Firmenrechtsschutz
Versicherte Personen:
- alle Mitglieder des DEHOGA Westfalen
- deren Beschäftigten in Ausübung der beruflichen Tätigkeit für das versicherte Mitglied
- freie Mitarbeiter, die für das versicherte Mitglied tätig sind
Neue Leistungen für Sie:
- Arbeits-Rechtsschutz vor allen Gerichten
- unter anderem mit Rechtsschutz bei Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Urheber- und wettbewerbsrechtliche Verfahren
- Höchstbeitrag 5.000 Euro
- Bis zu drei Verfahren pro Jahr - Verwaltungs-Rechtsschutz im beruflichen Bereich
- bereits im Widerspruchsverfahren - Sozial-Rechtsschutz
- bereits im Widerspruchsverfahren - Schadensersatz-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- bereits ab dem außergerichtlichen Widerspruchsverfahren
Das besondere Plus:
- Rechtsschutz für telefonische Erstberatung zu allen rechtlichen Fragen
- Rechtsschutz für Mediationsverfahren
Wo hilft der Firmen-Rechtsschutz?
- Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Schadensfall nach Arbeitsunfall
- Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen
- Abmahnungen wegen behauptetem illegalen Download
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten ab 2. Instanz
- Verletzung der Aufsichtspflicht
- Arbeitsschutzbestimmungen
- Offene Forderungen - Forderungsservice
Hinweis:
- Die Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall liegt bei 250 Euro.
Straf-Rechtsschutz
Versicherte Personen:
Versichert sind Sie als Mitglied des DEHOGA Westfalen und Ihre Mitarbeiter – auch freie Mitarbeiter, solche von Fremdfirmen oder Zeitarbeitskräfte.
Neue Leistungen für Sie:
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz
- Erweiterter Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Das besondere Plus:
- Mediationsverfahren
- Telefonische Erstberatung
- Vorsorgeversicherung
Wo hilft der Straf-Rechtsschutz?
- bei (vermeintlichen) Verstößen gegen Hygienevorschriften
- bei (vermeintlicher) Beschäftigung von Schwarzarbeitern
- bei (vermeintlichen) Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz
- bei (vermeintlichen) Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- beim Vorwurf einer Fahrlässiger Körperverletzung
- bei (vermeintlichen) Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
- bei (vermeintlicher) Steuerhinterziehung
Hinweis:
- Die Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall liegt bei 250 Euro.
Ersparnisse
Die Ersparnisse für die individuell zubuchbaren Bausteine Verkehrs-, Imoobilien- und privater Rechtsschutz liegen zwischen 19 und 29 Prozent.